Datenschutzerklärung und AGB

Die Adresse unserer Website ist https://www.va-godart.ch

Cookies

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Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in diesem Zusammenhang sind Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO und Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO. Unser berechtigtes Interesse ist die Verwaltung der eingesetzten Cookies und ähnlichen Technologien und der diesbezüglichen Einwilligungen.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist weder vertraglich vorgeschrieben noch für den Abschluss eines Vertrages notwendig. Du bist nicht verpflichtet die personenbezogenen Daten bereitzustellen. Wenn du die personenbezogenen Daten nicht bereitstellst, können wir deine Einwilligungen nicht verwalten.

Eingebettete Inhalte von anderen Websites

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Wie lange wir deine Daten speichern

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Wohin deine Daten gesendet werden

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AGB

Gültig ab 1. Januar 2025

 

  • Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Im Streitfall ist das zuständige Gericht und anwendbares Recht (Verweis auf schweizerisches Recht) in 4310 Rheinfelden/Schweiz.

Die vorliegenden Bedingungen sind Bestandteil jedes Vertrages, der von einem Kunden (nachstehend als „Auftraggeber“ bezeichnet) mit  VA-Godart abgeschlossen wird, und regeln sämtliche Beziehungen zwischen Auftraggeber und VA-Godart. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

Treue- und Geheimhaltungspflicht

VA-Godart verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen. Sie verpflichtet sich, ihr anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete Informationen vertraulich zu behandeln.

Urheberrecht

Die Urheberrechte an allen von VA-Godart geschaffenen Werken (Konzepte, Skizzen, Entwürfe, realisierte Projekte usw.) gehören ausschliesslich VA-Godart. Sie kann über diese Rechte gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992 verfügen (Stand 1. Januar 2017). Davon ausgenommen sind gestalterische Elemente und Texte, welche der Auftraggeber zuhanden VA-Godart liefert und von dieser übernommen werden. Aus diesem Grundsatz folgt u.a., dass der Auftraggeber ohne das ausdrückliche schriftliche Einverständnis von VA-Godart nicht berechtigt ist, Änderungen an den betreffenden Werken von VA-Godart, insbesondere an einzelnen Gestaltungselementen, vorzunehmen. Davon ausgenommen ist die Bearbeitung an den vom Auftraggeber eigens gelieferten Illustrationen und Grafiken, sowie Bild-, Film- und Textdateien. VA-Godart ist berechtigt, ihre Urheberschaft an den von ihr geschaffenen Werken in einer von ihr zu bestimmenden Form zu bezeichnen.

Nutzungsrecht

Die vereinbarten Nutzungsrechte am Service von VA-Godart gehen erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den Auftraggeber über. Der Umfang des Nutzungsrechts der durch von VA-Godart geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags. Insbesondere dürfen von VA-Godart geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden. Dieses Nutzungsrecht gilt, sofern nichts anderes vereinbart wird, während der Zeitdauer des Vertragsverhältnisses und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten aus. Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten verhandeln. Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Zustimmung von VA-Godart einzuholen und die Mehrnutzung entsprechend der Absprache unter den Parteien zu entschädigen.

Gewährleistung

Wir garantieren, dass alle Fotos, die von uns erworben werden, zu 100% von uns (Michel und/oder Sylvia Godart) persönlich erstellt wurden. Das Urheberrecht kann nicht verkauft werden und bleibt immer bei uns. Hingegen können Nutzungsrechte dazu gekauft werden, sofern die Bilder kommerziell genutzt werden.

Im Rahmen der Verwendung, Bearbeitungen, Anpassungen oder Umgestaltungen etc. von Werken Dritter, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden (beispielsweise Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, Muster, elektronische Daten usw.), sichert der Auftraggeber VA-Godart zu, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen etc. vorliegt und dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hält VA-Godart für sämtliche Rechtsansprüche Dritter, welche im Zusammenhang mit der Verwendung, Bearbeitung, Anpassung, Umgestaltung o.ä. von Werken Dritter durch VA-Godart stehen, vollumfänglich und auf erstes Verlangen hin, schadlos. Der Auftraggeber verpflichtet sich zudem, VA-Godart für jegliche Kosten, welche aufgrund solcher Rechtsansprüche Dritter entstehen, wie insbesondere aber nicht nur Anwaltskosten etc., zu entschädigen.

Beizug Dritter

Im Rahmen des Auftrags und auf Rechnung des Auftraggebers veranlasst VA-Godart Leistungen Dritter, die sie für die Realisierung des Auftrages benötigt. Diese Drittarbeiten werden vorgängig (gemäss Offerte) vom Auftraggeber genehmigt.

Eigenwerbung

VA-Godart ist berechtigt, sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Service-Leistungen zum Zwecke der
Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden und im übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen.

Website-Pflege

VA-Godart bietet Wartungs- und Serviceleistungen für Webseiten an. Diese Dienstleistungen umfassen notwendige Updates und allgemeine Wartungsaufgaben zur Aufrechterhaltung der Funktionalität und Sicherheit der Webseite. Die genaue Ausgestaltung der Leistungen richtet sich nach dem Wunsch des Kunden, wie sie im Angebot beschrieben ist.

Laufzeit, Zahlungsbedingungen und Kündigung des Wartungsservices

Der Wartungsservice wird für eine feste Laufzeit von 12 Monaten angeboten. Der Beginn des Services setzt die vollständige Bezahlung der Kosten für die gesamte Laufzeit voraus. Sollte die Rechnung für den Wartungsservice nicht innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungsstellung beglichen werden, wird der Service bis zur vollständigen Zahlung der ausstehenden Beträge ausgesetzt. Eine Kündigung des Wartungsservices ist jederzeit möglich; der Service bleibt jedoch bis zum Ende der bereits bezahlten Laufzeit aktiv.

Verlängerung des Wartungsservices

Ein Monat vor Ablauf des aktuellen Wartungsservice-Zeitraums stellt VA-Godart dem Auftraggeber eine Rechnung für die nächsten 12 Monate. Bei Zahlung dieser Rechnung verlängert sich der Wartungsservice automatisch um weitere 12 Monate. Dies gewährleistet eine nahtlose Fortsetzung der Wartungs- und Serviceleistungen ohne Unterbrechung.

Verantwortlichkeit und Haftung Software, Plugins und Hosting

VA-Godart ist nicht verantwortlich oder haftbar für Inkompatibilitäten oder Funktionsstörungen, die aus der Aktualisierung oder Integration von Software, Plugins oder anderen Komponenten resultieren. Probleme, die durch den Hosting-Dienstleister entstehen, einschliesslich Serverausfälle oder Leistungsprobleme, fallen in die Zuständigkeit des Hosting-Dienstleisters und müssen direkt mit diesem geklärt werden.

Haftung Allgemein

  • Die Haftung von VA-Godart für eigenes Handeln wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
  • VA-Godart haftet nicht für Mängel aus Lieferungen und Leistungen beigezogener Dritter und ebenso wenig für aus solchen Lieferungen und Leistungen entstandene Schäden.
  • VA-Godart haftet nicht für in den Werbemassnahmen des Auftraggebers einerseits sowie der VA-Godart im Rahmen der Eigenwerbung andererseits enthaltenen Sachaussagen des Auftraggebers über dessen Produkte und Leistungen. VA-Godart haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
  • VA-Godart haftet nicht für resultierende Schäden oder Folgeschäden aufgrund der Nutzung der von Kunden des Auftraggebers gestützt auf die Service-Leistungen von VA-Godart erworbenen Produkte oder Leistungen. Insbesondere haftet VA-Godart nicht für eine bestimmte Wirkung der Produkte oder entgangenen Gewinn.
  • VA-Godart garantiert nicht das Erreichen von allfälligen Perfomance-Zielen des Auftraggebers und macht keine Angaben oder Versprechungen bezüglich messbaren Zielen als Vertragsbestandteil.
  • Kann eine Leistung durch VA-Godart aufgrund nicht termingerechter Lieferung von Informationen und/oder Materialien durch den Auftraggeber oder aufgrund von Unerreichbarkeit des Auftraggebers nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, hat der Auftraggeber den daraus entstehenden Schaden oder entgangenen Gewinn zu tragen. Daraus entstehende Zusatzaufwände bei VA-Godart werden dem Kunden zusätzlich zu den vereinbarten Kosten in Rechnung gestellt.
  • VA-Godart haftet nicht für den Datenverlust des Auftraggebers oder für die unbefugte Kenntniserlangung Dritter von persönlichen Daten von Nutzern des im Rahmen der Service-Leistung von VA-Godart erbrachten Dienste (z.B. durch Hacken einer erstellten Homepage).
  • VA-Godart haftet auch nicht dafür, dass Angaben und Informationen, welche der Auftraggeber selbst Dritten zugänglich gemacht haben, von diesen missbräuchlich genutzt werden.
  • VA-Godart haftet für keinerlei Inhalte und Aktivitäten der Auftraggeber.
  • VA-Godart übernimmt keine Haftung für Umsatzverluste oder sonstige Schäden, die aus einer Funktionsstörung oder Nicht- Verfügbarkeit einer Website resultieren.

Offerte und Abrechnung

Für umfangreiche Projekte erstellt VA-Godart eine schriftliche Offerte. Das Honorar für VA-Godart richtet sich nach dem angebotenen Betrag, Zeitaufwand oder dem individuellen Stundenansatz. Notwendiger Mehraufwand aufgrund veränderter Vorgaben wird dem Auftraggeber von VA-Godart rechtzeitig bekannt gegeben und ist in der Abrechnung gesondert auszuweisen.

Zusätzliche Aufwände

Für Tätigkeiten, die über den Rahmen des ursprünglichen Service-Leistungen oder Wartungsangebots hinausgehen, wie beispielsweise spezielle Anpassungen, die Einführung erweiterter Funktionen oder die dringende Fehlerbehebung, gilt ein Stundensatz für zusätzliche Aufwände. Diese werden präzise nach dem tatsächlichen Zeitaufwand abgerechnet.

Alle zusätzlichen Aufwände werden monatlich erfasst und in einer einzigen, übersichtlichen Rechnung an den Kunden gestellt. Dies erleichtert die Nachvollziehbarkeit der erbrachten Leistungen und die Transparenz der Abrechnung

Reduktion oder Annullierung des Auftrags

Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat VA-Godart Anrecht auf:

  • Verrechnung der bisher geleisteten Arbeit.
  • Verrechnung der Unkosten und der Vorleistungen Dritter.

Darüber hinaus hat VA-Godart das Recht, ihre bisher geleistete Arbeit bei Annullierung des Auftrags anderweitig zu verwenden. Die Nutzungsrechtebleiben vollumfänglich bei VA-Godart.

Abrechnung

VA-Godart nimmt die Abrechnung auf der Grundlage der Offerte vor. Ist keine solche erstellt worden, erhält der Auftraggeber eine detaillierte Rechnung zugestellt.

Zahlungsbestimmung

Nach Beendigung des Auftrages wird seitens von VA-Godart eine Rechnung über die erbrachten Leistungen ausgestellt. Diese Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen ohne jeden Abzug zu begleichen. Bei Projekten von grossem Umfang behält sich VA-Godart das Recht vor, eine angemessene Teilzahlung zu fakturieren. Bei Neukunden kann VA-Godart verlangen, dass die Service-Leistung ganz oder teilweise im Voraus zu bezahlen ist.

Berater und Vermittlungskommissionen

Berater- und Vermittlungskommissionen im Zusammenhang mit dem Einholen von Offerten, der Auftragserteilung und Rechnungskontrolle erhält grundsätzlich VA-Godart. Sie sind dem Auftraggeber weiterzugeben, wenn VA-Godart ihre Aufwendungen im Zusammenhang mit der Durchführung und Überwachung der Produktion dem Auftraggeber voll in Rechnung stellt.

Die Datenschutzerklärung und AGB’s wurden letztmals am 12. März 2025 überarbeitet und aktualisiert./sg

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