Wird eine Website barrierefrei gestaltet, können automatisch mehr Menschen die Website besuchen. Eine barrierefreie Website kommt nicht nur Menschen mit Behinderung zugute. Sie verbessert für alle die Nutzerfreundlichkeit und der allgemeine Zugang.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetzt, kurz BFSG, tritt in der EU am 28. Juni 2025 in Kraft und gilt grundsätzlich für alle Anforderungen und Produkte, die nach diesem Datum in Verkehr gebracht werden, sowie für Dienstleistungen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher nach dem 28. Juni 2025 erbracht werden.
Barrierefreiheit kann für Unternehmen eine lohnende Investition sein!
Für einige Produkte und Dienstleistungen gibt es Übergangsbestimmungen. Bestimmte Dienstleistungen erhalten eine Übergangsfrist von 5 Jahren, für Selbstbedienungsterminals 15 Jahre. Nachzulesen unter Paragraph 38 BFSG
Barrierefreiheit für die Schweiz
Der Bund hat den eCH-0059 Accessibility Standard Version 3.0 am 21.05.2021 als verbindliche Vorgabe übernommen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt für öffentliche Stellen sowie private Unternehmen. Da auch viele Schweizer Unternehmen Produkte und Dienstleistungen in Deutschland und der gesamten EU anbieten, hat das BFSG (Deutschland) und die Gesetze anderer EU-Länder auch für die Schweiz eine grosse Relevanz.
Das BFSG betrifft bestimmte private Unternehmen, wenn Produkte oder Dienstleistungen angeboten werden, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind, müssen sie ebenfalls die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen.
Folgende Produkte müssen barrierefrei gestaltet werden:
- Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones, Mobiltelefone
- Geldautomaten, Fahrausweis- und Check-in-Automaten
- Fernsehgeräte mit Internetzugang
- E-Book
Folgende Dienstleistungen müssen barrierefrei gestaltet sein:
- Telefondienste
- E-Books
- Messenger-Dienste
- auf Mobilgeräte angebotene Dienstleistungen im überregionalen Personenverkehr
- Bankdienstleistungen
- elektronischer Geschäftsverkehr
- Personenbeförderungsdienste
>>> Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz, die Diensleistungen anbieten, sind vom Gesetz ausgenommen. Kleinstunternehmen, die Produkte in Umlauf bringen, fallen jedoch unter das BFSG!
Die klaren Vorteile einer barrierefreien Website:
- sie erweitert die Zielgruppe, da für ein breiteres Publikum gestaltet wird
- sie verbessert die Nutzererfahrung und wird das Ranking in Suchmaschinen optimieren (google bewertet Barrierefreiheit positiv)
- Unternehmen, die rechtzeitig auf Barrierefreiheit setzen, positionieren sich als sozial verantwortlich und modern
Die wichtigsten Punkte sind:
- alle Inhalte, die keine Texte sind, wie Bilder, Videos und Grafiken, müssen mit einem Alternativ-Text versehen werden. Anhand dessen können Sehbehinderte die Inhalte mit Screenreader auslesen
- Videos müssen mit Untertitel versehen sein, um Menschen mit Hörbehinderungen den Zugang zu den Inhalten zu ermöglichen. Für audiovisuelle Inhalte sollte eine Audiobeschreibung vorhanden sein
- Die Struktur der Website muss logisch und nachvollziehbar aufgebaut sein. Die Navigation einfach und klar. So können sich Nutzer mit kognitiven Einschränkungen problemlos auf der Website zurechtfinden
- Damit Texte gut lesbar sind, muss der Kontrast zwischen Text und Hintergrund ausreichend gross sein. Die Möglichkeit, die Textgrösse zu verändern, ist ein zusätzlicher Pluspunkt.
- Für Nutzer mit motorischer Einschränkung soll die Website auch mit der Tastatur bedienbar sein, ohne eine Maus zu Hilfe nehmen zu müssen.
- Inhalte, die sich ohne Interaktion verändern, wie zum Beispiel automatisch abspielende Videos oder dynamische Widgets sollten vermieden werden
- Formulare und Interaktionsfelder müssen klar strukturiert sein und Hilefestellung bieten. Dies, damit sichergestellt ist, dass alle Nutzer unabhängig ihrer Fähigkeiten Formulare korrekt ausfüllen können.
- Der Text auf der Website sollte in einfacher Sprache, klar und verständlich sein. Fachbegriffe müssen erklärt werden und Abkürzungen ausgeschrieben. Komplexe Satzstrukturen und Verschachtelungen sollten vermieden werden.
Mögliche Einschränkungen sind:
- Sehbehinderung (Komplett oder teilweise, auch zeitlich begrenzt möglich, zum Beispiel nach einer Augenoperation)
- Hörbehinderung (Komplett oder teilweise, auch zeitlich begrenzt möglich, zum Beispiel bei verstopften Gehörgängen)
- Motorische Einschränkungen (beide Arme betroffen, nur ein Arm oder eine Hand, auch zeitlich begrenzt möglich, zum Beispiel bei einer Handverletzung)
- Kognitive Einschränkungen (geistige Behinderungen sind in vielen Nuancen anzutreffen. Schon schwache Abweichungen können behindern. Auch zeitlich begrenzt möglich, zum Beispiel können sehr wirre Effekte in seltenen Fällen epileptische Anfälle auslösen
- Farbenblindheit (Komplett, also nur schwarz-weiss, oder Teil, zum Beispiel rot-grün-Sehschwäche. 5% der Bevölkerung leidet an einer Farbsehschwäche!)